AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTIGUNG

Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen schriftlich, mündlich, telefonisch, über das Buchungsprogramm auf der Website oder anderen Portalen. Die Buchung der Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung des Mietpreises ist bis 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Ist zum fälligen Tag kein Zahlungseingang beim Anbieter verbucht und wird diese auch nach einer angemessenen gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung, PayPal und Kreditkarte.

Der anfallende Betrag kann per Banküberweisung / PayPal auf nachstehendes Konto entrichtet werden. Banküberweisung:

RHEIN-SUITES BOPPARD UG

Vereinigte Sparkassen Ansbach

BIC: BYLADEM1ANS

IBAN: DE91765500000009265844 

4. AN-/ABREISE

Der Check-In der Unterkunft RHEIN-SUITES BOPPARD ist zwischen 15:00 bis 16.00 Uhr. In dieser Zeit ist die Rezeption besetzt und Sie werden persönlich empfangen. Sollten Sie sich verspäten bietet Ihnen die RHEIN-SUITES BOPPARD einen flexiblen Check-in. Mit unserem Schlüsselsafe - direkt am Hauseingang der Rheinallee 59 angebracht - können Sie individuell nach Ihren Wünschen zu jeder Zeit anreisen. Über einen Code öffnen Sie den Schlüsselsafe, erhalten so Ihren digitalen Schlüssel und damit Zugang zum Ferienhaus und Ihrer Suite.

Check-Out ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr. Sollten die Check-Out Zeit nicht eingehalten werden und es keine anderweitige (mündliche oder schriftliche) Absprache geben, fällt eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € an.

5. AUFENTHALT

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. SACHZUSTAND - INVENTAR/AUSSTATTUNG

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Die RHEIN-SUITES BOPPARD arbeitet mit einem kabellosen, intelligenten und schlüssellosen Zutrittssystem. Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter. Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Vor Übergabe des Mietobjektes an den Mieter kontrollieren unsere Servicemitarbeiter sämtlichen Inventar/Ausstattung anhand einer Inventar/Ausstattung-Liste. Diese Inventar/Ausstattungs-Liste liegt in der Ferienwohnung zur Kontrolle bereit. Erhalten wir 24 Stunden nach Übergabe des Mietobjektes keine Rückmeldung zu Abweichungen des aufgelisteten Inventars/Ausstattung, gilt dieser als vollständig und einwandfrei übergeben; Sämtlicher Inventar/Ausstattung wie Bettwäsche, Handtücher, Dekoartikel, Bücher usw. dürfen nicht aus der Ferienwohnung entwendet werden; Der Mieter haftet für nicht vorhandenen/entwendeten Inventar/Ausstattung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

7. ZUGANG ZUM MIETOBJEKT

Der Mieter erlaubt dem Vermieter den Zugang zur Wohnung auch innerhalb des Mietzeitraums, sollte es zu Notfällen, Inspektionen oder Reparaturen / Instandhaltungsmaßnahmen kommen. Der Vermieter kündigt den notwendigen Zugang zum Mietobjekt mit 8 Stunden (außer im Falle eines Notfalles) an.

8. HAUSTIERE

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter sind Hunde in der RHEIN-SUITE 1 erlaubt. Es fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 15,00 € pro Hund und pro Übernachtung an.

9. STORNIERUNG

Kündigt der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

+ bis 14 Tage vor Mietbeginn keine Stornierungsgebühren

+ ab 13 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen, sollten Hausregeln missachtet werden.

10. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

11. HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. WLAN-NUTZUNG

12.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

12.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

12.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

12.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

12.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

13. SCHRIFTFORM

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Hamburg, 01.01.2022